Codex des Kanonischen Rechtes

Can. 561

Ohne Erlaubnis des Rektors oder eines anderen rechtmäßigen Oberen ist es niemandem gestattet, in der Kirche die Eucharistie zu feiern, Sakramente zu spenden oder andere kirchliche Amtshandlungen vorzunehmen; diese Erlaubnis ist nach Maßgabe des Rechts zu gewähren oder zu verweigern.