Codex des Kanonischen Rechtes

Can. 936

Im Haus eines Ordensinstituts oder in einem anderen frommen Haus darf die heiligste Eucharistie nur in der Kirche oder der mit dem Haus verbundenen Hauptkapelle aufbewahrt werden; aus gerechtem Grund kann jedoch der Ordinarius erlauben, daß sie auch in einer anderen Kapelle desselben Hauses aufbewahrt wird.