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Pfarrer Elmar Stabel – Antwortet auf die Frage: "In welchen Fällen darf ein Laie als Kommunionhelfer während der hl. Messe eingesetzt werden? Darf der Kommunionhelfer vor der Kommunionspendung in der Messe den Tabernakel öffnen oder ist dies dem Priester vorbehalten?"

Frage: "In welchen Fällen darf ein Laie als Kommunionhelfer während der hl. Messe eingesetzt werden? Darf der Kommunionhelfer vor der Kommunionspendung in der Messe den Tabernakel öffnen oder ist dies dem Priester vorbehalten?"

Antwort: Die Regelung in der katholischen Kirche (im lateinischen Ritus) ist dazu eindeutig. Die hierzu relevanten Dokumente sind die Instruktion "Inaestimabile Donum" (1980) und die “Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester” (1997). Darin wird gesagt, dass die “ordentlichen Kommunionspender” (die also normalerweise zum Einsatz kommen) allein Bischöfe, Priester und Diakone sind.

Laien (im Sinne von Personen, die keine der priesterlichen Weihestufen innehaben) sind also immer “außerordentliche Kommunionspender”. Der Einsatz von ihnen ist auf Ausnahmefälle beschränkt. Ihr Einsatz ist nur erlaubt, wenn:
- keine ordentlichen Kommunionspender anwesend sind,
- oder diese, obwohl anwesend, nicht in der Lage sind, ihren Dienst auszuführen (etwa durch Alter oder Krankheit),
- oder die Teilnahme viele Gläubiger, die die heilige Kommunion empfangen möchten, die Eucharistiefeier allzu sehr in die Länge ziehen würde, weil zu wenige ordentliche Kommunionspender verfügbar sind. Hierzu wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht zu einem gewohnheitsmäßigen Gebrauch führen soll “unter willkürlicher Ausweitung des Begriffs der ‘zahlreichen Teilnahme’.”

Über die Frage, ob ein solcher Kommunionhelfer bei der Messfeier den Tabernakel öffnen darf oder soll, gibt es bisher keine offizielle Weisung der Kirche. (Diese Möglichkeit wird aber für den Fall außerhalb der Messfeier erwähnt, etwa bei der Krankenkommunion oder der Aussetzung des Allerheiligsten.) Aus der Logik des Ganzen ist aber klar, dass der Umgang mit dem Allerheiligsten Sakrament der geweihten Person zugeordnet wird. Ausnahmen soll es nur geben, wenn das nicht möglich ist. In diesem Sinne ist es ähnlich wie bei der Kommunionspendung vernünftig, wenn der Laie nur dann zum Tabernakel geht, wenn entweder gar kein Geweihter anwesend oder dieser nicht dazu in der Lage ist, oder aber wenn dieser Gang zum Tabernakel eine übermäßige Verlängerung der Feier bedeuten würde. Innerhalb einer normalen Messfeier dürften solche Bedingungen aber wohl nur äußerst selten zutreffen.